Die anachronistische und verlogene Diskussion um den § 218, die vom Staat angemaßte Leibeigenschaft der Frau ist nichts und gar nichts als der fortgesetzte Anspruch männlicher Herrschaft über die Frauen. Monika Maron
Die anachronistische und verlogene Diskussion um den § 218, die vom Staat angemaßte Leibeigenschaft der Frau ist nichts und gar nichts als der fortgesetzte Anspruch männlicher Herrschaft über die Frauen.